AGBs

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Aluglanz GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Aluglanz GmbH, Rudolf-Diesel Straße 8b , 56203 Höhr–Grenzhausen, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag – Freitag: 10.00 – 20.00 Uhr

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

6. Widerrufsrecht

Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

8. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

10. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

12. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

AGB erstellt mit rechtstexter.de [https://legal.trustedshops.com/legalwizard].

 

 

1. Allgemeines1.01 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage allerunserer Angebote, Lieferungen und Leistungen und gelten mitAuftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte alsvereinbart1.02 Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, alssie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns im Einzelfallschriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oderder Leistung gemacht werden.2. Angebote2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt imZweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe undInhaltunserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, soferneine solche erteilt wird.2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerte und werden nur beischriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. Anunsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraumvon 1 Monat bis Auftragserteilung gebunden.2.03 Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie Vertragsänderungenwerden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.2.04 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Drittennicht zugänglich gemacht werden.3. Preise und Zahlungsbedingungen3.01 Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto odersonstigen Nachlass in EUR ab Werk ausschließlich Verpackung, Frachtund Versicherung zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigenMehrwertsteuer. Eine Gewährung von Skonto bedarf der besonderenschriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Preise geltenausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigteTeile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie das Entfernen vonFarbe, Öl, Fett, Teer, alten Metallüberzügen und das nachträglicheAnbringen von Öffnungen an Hohlkörpern sowie die Erstellung vonPrüfberichten berechnen wir die in der Auftragsbestätigung genanntenbzw. nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbartenZuschläge. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir auchberechtigt, Mindermengenzuschläge zu erheben.3.02 Ändern sich die für die Preisbildung massgeblichenKostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe undGehälter etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zumvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sindwir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise dieVereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nichtzustande sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Ist derAuftraggeber Nichtkaufmann, so gilt unser Rücktrittsvorbehalt nurbei einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist von über 4 Monaten.3.03 Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohneAbzüge und Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzugesberechnen wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechnetenBankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3,5% über demDiskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie unseren sonstigenVerzugsschaden.3.04 Ein Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrecht steht demAuftraggeber gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seineForderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.4. Lieferung4.01 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt dieLieferungsfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung, frühestensjedoch mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Materials, sofern zudiesen Zeitpunkten die vertragswesentlichen technischen undorganisatorischen Einzelheiten verbindlich festliegen.Alle Angebote sind freibleibend, verstehen sich per Stückzahl undenthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Lieferung undBezahlung erfolgen zu den von uns vor Versand zuletzt aktuellenPreisen und Bedingungen. Bei auftretenden Lieferschwierigkeiten /Auslieferung von Kundenfelgen u. Sternen, sowie anderen zubearbeitenden Teilen, aufgrund höherer Gewalt, durchBetriebsstörung, Materialbeschaffungsproblemen oder Arbeitskämpfenetc., ist die Fa. Aluglanz GmbH für eventuell anfallendeKosten nicht haftbar zu machen. In diesen Fällen verlängert sich dieLieferzeit / Auslieferung um den zur Beseitigung der Problemebenötigten Zeitraum. Alle Produkte und Kundenteile werden, wenn nichtanders vorab besprochen, frei Haus geliefert und erst nach Erhaltder Rechnung innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug beglichen.Alle Kostenfür Versand und Verpackung sind vom Käufer oder Auftragserteiler zutragen.Angaben über Lieferzeiten sind reine Schätzangaben und könnendeutlich vom vereinbarten Termin abweichen.Die Fa. Aluglanz GmbH kann für die Nichteinhaltung derLieferzeiten in keinsterweise belangt werden.4.02 Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegendeEreignisse bei uns, bei einem Vorlieferanten oder bei einemSubunternehmer, wie Streik, Aussperrung, Energie- oderMaterialmangel, personelle Ausfälle, behördliche Anordnungen oderEingriffe, Naturereignisse, fehlende Transportmittel etc., die zuLieferungs- oder Leistungsverzögerungen oder gar zu Unmöglichkeitder Leistung führen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängerndie vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung undberechtigen im Falle beide Seiten zum Vertragsrücktritt.4.03 Gerät der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlichseiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wirberechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tage nachunserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegenNichterfüllung zu verlangen.4.04 Teillieferungen sind zulässig.4.05 Lieferungen erfolgen ab Werk ausschliesslich Verpackung.4.06 Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebersgeht mit dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit derÜbergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeberüber.4.07 Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebersdurch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. DemAuftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern.4.08 Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wirfrachtfreie Lieferungen zugesichert haben.4.09 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendungoder die Annahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind,so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige derVersandbereitschaft auf den Auftraggeber über.4.10 Versandweg, Art und Mittel sind unter Ausschluss unsererHaftung und ohne Gewährleistung für den billigsten und schnellstenTransport und der Ausnutzung der Transportmittel uns zu überlassen.Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.Werden wir als Spediteur tätig, gelten ergänzend die AllgemeinenDeutschen Spediteurbedingungen.4.11 Versandfertig gemeldete Ware muss der Auftraggeberunverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagennach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt uns dies dieWare auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessenzu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.4.12 Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch oderVeranlassung des Auftraggebers verzögert, so kann, beginnend einenMonat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1%des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden.Das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, es seidenn, wir können höhere Lagerkosten nachweisen.4.13 Für entstehende Wartezeiten wird, auch wenn Abholtermine undAnliefertermine zugesagt wurden, nicht gehaftet.4.14 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur aufAnordnung und Kosten des Auftraggebers.4.15 Wird bearbeitete Ware zurückgeliefert aus Gründen, die wirnicht zu vertreten haben, trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zumEingang der Ware bei uns.4.16 Oberflächenbehandelte Teile werden nur soweit verpackt, alsdas zu bearbeitende Material verpackt zugesandt, Rückverpackungverlangt wurde und das Packmaterial wieder verwendbar ist. Wird eineVerpackung nach der Oberflächenbehandlung zusätzlich verlangt, sowird diese gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.5. Gewährleistung5.01 Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe dernachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber alsersten Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung vonGewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen. EineHaftbarkeit gegenüber der Fa. Aluglanz ist nicht möglich. Gewährleistungenfür Zubehörartikel laufen nach 6 Wochen ab, da es sich um Gebrauchsgegenständehandelt. Es sei denn, die gesetzliche Regelung sieht eine längere Gewährleistung vor.Weiterhin weisen wir daraufhin, dass Felgen, die falscheSchlagnummen und Kennzeichnungen haben oder andere Manipulationenaufweisen, wie z.B. abgedreht sind, nicht zu den Felgen passendeSchüsseln aufweisen oder sonstige Veränderungen aufweisen, nur gegeneine schriftliche Einverständniserklärung von uns angenommen werden.Für Felgen oder Teile die gerichtet oder geschweißt, Hochganzpoliert oder Hochglanzverdichtetsind oder werden ist generell keinerlei Garantie-, Gewährleistungs- oderSchadensersatzanspruch möglich.Des weiteren weisen wir hiermit darauf hin, dass solche Felgen /Felgensterne oderanderen Teile, nur noch im Motorsport genutzt werden dürfen.Zudem dürfen mehrteilige Felgen nur vom Hersteller selbstauseinander und wieder zusammen montiert werden, da diese Dichtungenenthalten, die die Dichtheit der Felge garantieren. Jede dieserFelgen muss nach einer Bearbeitung neu abgedichtet werden, diesgeschieht nicht in unserem Hause. Wir übernehmen daher keineGewährleistung und Garantie auf die Dichtheit der Felge.Wir weisen darauf hin, dass wir keine Haftung für Schäden, dieNutzern oder Dritten als solcher unserer Internetplattformentstehen, übernehmen. Alle Rechte an Texten, Grafiken, Bildern undAnimationen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Allesangegebenen Markenzeichen auf unserem Websites sind, wenn nichtandere angegebene ist Markenrechtlich geschützt.Wir übernehmen keine Garantie und Haftung bei Druckfehlem aufunserer Website.Alles Weitere ist in unserem Haftungsauschluß, den Sie bei den AGB´sfinden, beschriebenFür Schäden an den zu bearbeiteten Felgen oder teilen kann keineHaftung übernommen werden.5.02 Wir gewährleisten fachgerechte Oberflächenbehandlung inWerkstoff und Werkarbeit nach den anerkannten Regeln der Technik,den geltenden oder allgemein im Entwurf anerkannten DIN-Vorschriften.Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund vonQualitätsunterschieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einemdem Auftrag zugrunde liegenden Muster mitunter unvermeidbar. KeineGarantie oder Gewährleistung auf alle Teile !5.03 Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen.Ist der Auftraggeber Kaufmann, sind Mängel unverzüglich, spätestens jedochinnerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu einzureichen.Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandtworden sind. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln gilt das gleiche innerhalb dervorgenannten Frist nach der Entdeckung des Mangels. Werden Mängel bei derWeiterverarbeitung festgestellt, so ist diese einzustellen, bis wir uns vom Zustandder Ware überzeugt und unsere Entscheidung getroffen haben.5.04 Bei nicht form- oder fristgerechter Reklamation gilt die Warevon Kaufleuten im Sinne des HGB als genehmigt.5.05 Die uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände sind mitLieferschein bzw. unter genauer schriftlicher Angabe von Stückzahlund Gesamtgewicht anzuliefern. Die Angaben des Rohgewichtes sind,auch wenn sie für den Auftraggeber von Bedeutung sind, für unsunverbindlich. Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wennderen Anlieferung durch einen von uns abgezeichnetenAnlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teileauf uns übergegangen ist. Bei Klein- und Massenteilen übernehmen wirfür Ausschuss und Fehlmengen bis zu jeweils 3% der angeliefertenGesamtmenge grundsätzlich keine Haftung, es sein denn, diese istabweichend schriftlich vereinbart worden.5.06 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme vonVorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ist derAuftraggeber Kaufmann, werden im übrigen derartige Ansprüche aufErsatz von Schäden am Liefergegenstand selbst beschränkt und derHöhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Sie verjähren in dergleichen Frist wie sonstige Gewährleistungsansprüche. Die Haftungdes Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.5.07 Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den Auftraggebernicht zur Stornierung des Vertrages, es sei denn, der Mangel einerTeillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weitererTeillieferungen unzumutbar ist.5.08 Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen untergewöhnlichen, betrieblichen und klimatischen Bedingungen. Ist dieWare für besondere Bedingungen bestimmt und sind wir davon vorhernicht unterrichtet worden, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.Werden die von uns oberflächenbehandelten Waren während desTransportes oder während der Weiterverarbeitung mechanisch oderchemisch beschädigt, entfällt insoweit jegliche Gewährleistung. DieGewährleistung erlischt ferner, wenn der Vertragsgegenstand vonfremder Hand verändert oder von fremder Hand eine Nachbesserungversucht worden ist.5.09 Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Gusshaut,Formsand, Zunder, Ölkohle, eingebranntem Fett, Schweissschlacke,Graphit, Farbanstrichen; es darf keine Poren, Lunker, Risse,Doppelungen etc. aufweisen; Gewinde müssen ausreichendunterschnitten sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt,die Bearbeitung abzulehnen. Besteht der Auftraggeber gleichwohl aufeiner Bearbeitung, oder ist das uns zur Oberflächenbehandlungangelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründentechnologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nichtgeeignet, übernehmen wir grundsätzlich keine Gewähr für einebestimmte Masshaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosionverhindernde Eigenschaften der aufgetragenen Schicht. Für dieHaftfestigkeit wird insbesondere dann keine Gewähr übernommen, wenndas Material nach der Oberflächenbehandlung verformt worden ist,auch dann nicht, wenn probegalvanisierte Teile sich ohne Abplatzender galvanischen Schicht verformen ließen.5.10 Wird uns die für eine Oberflächenbehandlung vorgesehene Warebzw. ein hierfür geeignetes Materialmuster vor Beginn derVerarbeitung nicht für einen ausreichend langen Zeitraum, mindestensjedoch für sechs Wochen, zu Testzwecken überlassen, übernehmen wirfür Korrosionsschäden keinerlei Gewähr.Führen wir im Auftrag des Kunden Kurzzeittests oder andere chemischeund / oder mechanische Untersuchungen durch oder erstellen wir imAuftrag Meßprotokolle oder Prüfzertifikate, entbindet dies denAuftraggeber nicht von der Pflicht, seinerseits die von unsbearbeiteten Teile entsprechenden Messungen, Prüfungen und Tests zuunterziehen. Ist uns im Einzelfall in Anbetracht der uns von einemKunden vorgegebenen Auslieferungszeit aus Termingründen dieDurchführung der oben genannten Maßnahmen nicht möglich, lehnen wirjede Haftung ab.5.11 Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt,sofern nicht in besonderen Fällen eine Hohlraumbehandlung vereinbartworden ist. Sofort einsetzende Korrosion an den unbehandeltenFlächen begründet keine Reklamation. Oberflächenbehandeltes Materialist durch Schwitzwasser- und Reibkorrosion gefährdet. Es istsachgemäß zu verpacken, zu lagern und zu transportieren.5.12 Der Auftraggeber hat die Mindestschichtdicken an einem zuvereinbarenden Meßpunkt festzulegen, die Versandart vorzuschreibenund durch geeignete Maßnahmen chemische und mechanischeBeschädigungen der Oberfläche zu verhindern. Für Witterungsschädensowie für eventuelle Schäden durch später aus Doppelungen undsonstigen unzugänglichen Hohlräumen heraussickernde Rückstände ausdem Behandlungsprozess haften wir nicht. Wenn der Auftraggeber eineWasserstoffentsprödung für erforderlich hält, übernehmen wir diesenur nach entsprechender Vereinbarung und unter Ausschluß derGewährleistung.5.13 Für tragende und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile diegalvanisch veredelt worden sind übernehmen wir keinerleiGewährleistung. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für dieseOberflächenbearbeitung inkl. weitere Folgeschäden. Diese Teiledürfen nur für Showzwecke eingesetzt werden und nicht imöffentlichem Strassenverkehr. Das gleiche gilt auch für Felgen diegeschweisst und gerichtet worden sind.6. Sicherungsrecht6.01 An den uns übergebenen Gegenständen steht uns ein gesetzlichesUnternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeberuns an den übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welchesder Sicherung sämtlicher unbestrittener bzw. rechtskräftigfestgestellter Forderungen aus der Geschäftsverbindung dient. Werdendem Auftraggeber die oberflächenbehandelten Teile vor vollständigerZahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetztvereinbart, dass er uns das Eigentum an diesen Teilen im Werteunserer Forderungen zur Sicherung unserer Ansprüche überträgt unddie Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Auftraggeber dieTeile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich desAnwartschaftsrechtes des Auftraggebers an uns übergebenenGegenständen, die dem Auftraggeber von einem Dritten unterEigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, denWegfall des Eigentumsvorbehaltes herbeizuführen.Rückübereignungsansprüche des Auftraggebers gegenüber einemDritten, welchem er die uns übergebenen Gegenstände zuvor zurSicherheit übereignet hatte, werden an uns abgetreten. Wir nehmendie Abtretung hiermit an.6.02 Der Auftraggeber darf Gegenstände, an welchen wir einPfandrecht haben oder die sich in unserem Sicherungseigentumbefinden, weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darfjedoch die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufenoder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinenVertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten.Eine etwaige Verarbeitung der uns sicherungsübereigneten Ware durchden Auftraggeber zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unseremAuftrag mit Wirkung für uns, ohne dass daraus Verbindlichkeitenerwachsen. Wir räumen dem Auftraggeber schon jetzt an der neuenSache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wertunserer Leistung ein. Der Auftraggeber hat die neue Sache mitkaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich zu verwahren.6.03 Für den Fall, dass der Auftraggeber durch Verbindung,Vermengung oder Vermischung unserer Sicherungsgüter mit anderenbeweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieserAllein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherungunserer Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnisdes Wertes unserer Sicherungsware zum Wert der anderen Sache mit dergleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlichordnungsgemäß zu verwahren.6.04 Für den Fall des Weiterverkaufs der von uns verarbeiteten undan uns zur Sicherheit übereigneten Ware oder der aus ihrhergestellten neuen Sache hat der Auftraggeber seine Abnehmer aufunser Sicherungseigentum hinzuweisen.6.05 Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Erfüllung unsererForderung uns schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungenaus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der unsübereigneten Waren mit Nebenrechten in Höhe des Warenwertes mit Rangvor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.6.06 Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die Forderungen einzeln nachzuweisen und Dritteranwerbern die erfolgte AbtretungAuf unser Verlangen hat der Auftraggeber unsere Forderungoffenzulegen mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche anuns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst denNacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungeinzuziehen. Wir werden hiervon jedoch keinen Gebrauch machen unddie Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinenZahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.6.07 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich vonVollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte zuunterrichten.6.08 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in unseremSicherungseigentum stehende Ware ausreichend gegen Feuer- undDiebstahlsgefahr zu versichern und bei Anforderung die Ansprüchegegen den Versicherer und den Schädiger an uns abzutreten.6.09 Auf Verlangen des Auftraggebers werden die uns nach denvorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweitfreigegeben, als ihr Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als20% übersteigt.6.10 Für den Fall, dass Dritte Rechte an dem Sicherungsgut geltendmachen, verpflichtet sich der Auftraggeber schon jetzt, uns sofortalle notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallendeInterventionskosten zu ersetzen.6.11 Unsere sämtlichen Forderungen, auch aus anderen Verträgen,werden auch im Falle der Stundung sofort fällig, sobald derAuftraggeber mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten unsgegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldetist, über sein Vermögen das Vergleichs- bzw. Konkursverfahreneröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masseabgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die dieKreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignetsind. Wir sind nach unserer Wahl in einem solchen Fall berechtigt,noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungoder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach vorangegangenerfruchtloser Mahnung mit Fristsetzung Schadensersatz wegenNichterfüllung zu verlangen, bzw. vom Vertrage zurückzutreten.7. Erfüllungsort und Gerichtsstand7.01 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragerwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sieKaufleute sind, der Sitz unseres Unternehmens in 56203 Höhr-Grenzhausen7.02 Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unterAusschuss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichteninternationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung einesVertragstextes ist maßgeblich.8. Salvatorische Klausel8.01 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB ausirgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibtdie Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegendenVertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fallgehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zusetzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.8.02 Es sind generell keinerlei Garantie-, Gewährleistungs,-Schadensersatzansprüche möglich !8.03 Aussen und Innenschüsseln sowie Sonderanfertigungen von Maschinensind generell vom Umtausch ausgeschlossen !Die Bearbeitung und der Verkauf aller Produkte und Dienstleistungenerfolgt ausschließlich nach unseren AGB’s.Es gilt immer die neueste Fassung unserer AGB´s.Generell arbeiten wir nur im Rahmen unserer AGB´s die bei jederAuftragserteilung auch ohne Unterschrift als akzeptiert gilt !

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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